Liebe Mitglieder und Gäste des TC31, liebe Mannschaftsspieler/-innen,
leider haben sich die Corona-Inzidenzzahlen der Stadt Kassel wieder nach oben entwickelt, sodass nunmehr, der aktuellen Verordnungslage folgend, wieder einige zusätzliche Regeln für die Nutzung unserer Clubanlage zu beachten sind.
Ab sofort darf das Clubhaus, einschließlich der Umkleideräume, der Toiletten und natürlich auch der Tennishalle, nur durch Personen betreten werden, die
sind.
Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und berechtigten Personen (Vorstandsmitglieder, Gastronomie sowie Mannschaftsführer im Mannschaftsspielbetrieb) vorzuzeigen. Kann eine entsprechende Bescheinigung nicht vorgelegt werden, darf das Clubhaus nicht betreten werden bzw. muss sofort wieder verlassen werden. Dies gilt auch für alle Mannschaftsspieler bei einer etwaigen Verlegung eines Wettkampfes in die Halle. Die Halle darf nur betreten, wer die 3-G-Regel erfüllt und dies auch nachweisen kann. Wer diesen Nachweis nicht mitführen kann, wird als nicht spielberechtigt angesehen.
Wichtig für die Mannschaften/die Mannschaftsführer/-innen:
Wir bitten die Mannschaftsführer/-innen, dafür Sorge zu tragen, dass alle Spieler/-innen entsprechend informiert sind und einen entsprechenden Nachweis mitführen. Die Mannschaftsführer sind im Fall einer beabsichtigten Verlegung des Wettkampfes in die Halle dazu verpflichtet, die Nachweise der Heim- und der Gastmannschaft zu überprüfen.
Weiterhin bitten wir die Mannschaftsführer, sich vor Auswärtsspielen über den Inzidenzwert des Spielortes zu informieren. Sollte dieser über 100 liegen, greifen die o.a. Regelungen auch für die Außenanlagen, d.h. die Teilnahme an einem Wettkampf ist grundsätzlich nur noch für nachweislich geimpfte, genesene oder getestet Spieler/-innen möglich.
Nähere Informationen gibt es
Der Vorstand